Was fördern wir?

Erst informieren, dann beantragen

Hat Ihre Idee Chancen auf eine Umsetzung? Ausschlaggebend ist, dass Ihr Projekt zu den Zielen und Handlungsfeldern unserer Stiftung passt.
Lesen Sie mehr über die Rahmenbedingungen für die Förderung und prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

Was fördern wir?

Passt Ihre Projektidee zu unseren Zielen und Handlungsfeldern?

Sie möchten eine lokale Initiative an Ihrem Wohnort fördern, etwas zum Umweltschutz im Landkreis Wolfenbüttel beitragen, die Anlagen für Ihren Sportverein verbessern oder ein kulturelles regionales Vorhaben vorantreiben?

Bevor Sie mit dem ersten Schritt unseres Auswahlverfahrens, der Erstellung einer Projektanfrage, beginnen, sollten Sie vorab prüfen, ob Ihre Ideen die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Der Standort:
im Landkreis Wolfenbüttel

Zielsetzung der Stiftung Zukunftsfonds Asse ist es, die lokale Entwicklung im Fördergebiet voranzubringen: Dies umfasst den Landkreis Wolfenbüttel und dort insbesondere den Bereich um die Schachtanlage Asse II. In dieser Region muss deshalb auch Ihr Projekt angesiedelt sein bzw. seine Wirkung entfalten. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang gerne Kooperationen und freuen uns über Netzwerkarbeit.

Eine Auflistung der Projekte, welche die Stiftung Zukunftsfonds Asse bislang gefördert hat, finden Sie hier.

 

Die Inhalte:
passend zu unseren Handlungsfeldern

Im Leitbild der Stiftung haben wir festgelegt, auf welche Weise wir den ländlichen Raum mit seinen Dörfern und Städten unterstützen wollen. Aus den darin festgelegten Zielrichtungen, Werten und Standards ergeben sich Handlungsfelder, in denen wir Projekte aktiv fördern. Wir haben diese Handlungsfelder in vier Hauptbereiche gegliedert, zu denen wiederum mehrere Projektfelder gehören.

Prüfen Sie vor der Antragstellung daher, ob Ihre Idee inhaltlich und von der Wirkung her zu den Zielsetzungen der Stiftung Zukunftsfonds Asse passt. Sollten Sie unsicher sein, sprechen Sie uns dazu gerne an.

Die vier Handlungsfelder und ihre Projektfelder

Ihr Projekt sollte mit einem der vier Handlungsfelder sowie dort mit den jeweiligen Schwerpunkten vereinbar sein:

1. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Wohnen, Soziales, Sport, bürgerschaftliches Engagement

2. Wirtschaft und Arbeit fördern

Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Mobilität, Bildung und Qualifizierung, Wissenschaft und Forschung

3. Kulturlandschaft entwickeln

Denkmalschutz, Kultur, Naherholung und Tourismus

4. Umwelt schützen

Naturschutz, Klimaschutz

Gute Aussichten für Projekte in den aktuellen Förderschwerpunkten der Stiftung Zukunftsfonds Asse

 

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse hat aktuell ihren strategischen Rahmen schwerpunktmäßig auf Förderungen in den Bereichen „Ideen für Morgen“, Ehrenamtsunterstützung“ und „Wasser“ ausgerichtet und möchte hierdurch entsprechende Entwicklungsimpulse im Fördergebiet setzen. Projekte, die diesen drei strategischen Schwerpunktausrichtungen zuzuordnen sind, stellen Förderschwerpunkte der Stiftung Zukunftsfonds Asse für die Jahre 2024/2025 dar. Zusätzliche Förderschwerpunkte der Stiftung Zukunftsfonds Asse für die Jahre 2024/2025 stellen außerdem die Projektfelder "Klimaschutz", "Naherholung und Tourismus", Kultur" und "Infrastruktur" dar. 

Ihre Idee passt nicht unbedingt zu diesen Schwerpunkten? Ihr Projekt hat auch gute Chancen, wenn es eine große Bedeutung für die regionale Entwicklung und/oder einen modellhaften Charakter hat – oder von erheblichem kommunalen Interesse ist.

Sonderprogramme der Stiftung Zukunftsfonds Asse

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse bietet außerdem Sonderprogramme an, die eine gezielte Unterstützung in den aktuellen strategischen Schwerpunktausrichtungen und Förderschwerpunkten „Ideen für Morgen“, „Unser Wasser“ und „Ehrenamtsunterstützung“ bewirken.

 

GANZ NEU ab 2026: Sonderprogramm „Klasse Orte - Mehrwert durch Miteinander“

Klasse Orte“ sind offene Begegnungsorte für alle. Unter einem Dach können sich verschiedene Partner räumlich, organisatorisch und inhaltlich verbinden und unterstützen oder Räume und Flächen für neue Nutzungen öffnen.


Das Sonderprogramm „Klasse Orte“ fördert Menschen, die die etwas Neues bewirken oder schaffen wollen, um die Lebensqualität in ihrem Dorf oder ihrer Stadt zu verbessern und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Sie sind Visionär:innen, Ideengeber:innen, Anschieber:innen und Anpacker:innen und gehen vielleicht auch mal unkonventionelle Wege. Diese Menschen haben sich in einer Initiative gefunden oder sind bereits in einer Organisation in freier und gemeinnütziger Trägerschaft tätig, beispielsweise in einem Verein, einer Genossenschaft, Stiftung oder gGmbH. In Ergänzung zur bestehenden Infrastruktur wollen sie die Schaffung bzw. Weiterentwicklung niedrigschwelliger, multifunktionaler Begegnung-sorte voranbringen. 

Geförderte Begegnungsorte sollen anhand konkreter Maßnahmen folgende Merkmale aufweisen bzw. anstreben:

  • Begegnung: Sie bieten Raum und Anlässe für das Zusammenkommen und für Treffen verschiedener Gruppen und Teile der örtlichen Bevölkerung auch ohne konkreten Anlass oder Aufforderung zum Konsum.
  • Programmvielfalt: Sie vereinen verschiedene Angebote, Dienste, Waren, Services und Programme unter einem Dach.
  • Nutzungsmix: Sie bündeln verschiedene Nutzungen zum Beispiel auch aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Bildung sowie Kultur- und Freizeitangebote.
  • Vernetzung: Sie wachsen im Zusammenspiel mehrerer Partner:innen und Mieter:innen beispielsweise  aus den Bereichen Zivilgesellschaft, lokale Initiativen, (Kreativ-)Wirtschaft, Kulturschaffenden und Kommune.
  • Empowerment: Durch entsprechende Trägerschafts-, Betriebs- und Finanzierungsstrukturen ermöglichen sie der Zivilgesellschaft und lokalen Wirtschaft Engagement, Selbstwirksamkeit und Verantwortungsübernahme.
  • Gemeinwohl: Besonders auch im Sinne der Nachhaltigkeit und Teilhabe zielen sie ab auf Mehrwerte für möglichst viele Menschen.
  • Offen: Sie laden ein zu Nutzung und Mitwirkung durch alle Menschen, unabhängig etwa von Herkunft, Alter oder Bildungshintergrund.

Aktuell ist die Bewerbung auf eine Förderung in den Jahren 2026/2027 für die Phase 1 möglich. Eine Ausschreibung zur Phase 2 wird zu gegebener Zeit veröffentlicht. Die Phase 1 als Entwicklungs- und Testphase dient dem Netzwerkaufbau und der Konzepterarbeitung.

Nähere Infos finden Sie in der Ausschreibung sowie in den Zuwendungsgrundsätzen

Nähere Informationen zum Sonderprogramm "Klasse Orte" der Stiftung Zukunftsfonds Asse erteilt Frau Gebhardt (E-Mail: h.gebhardt@zukunftsfonds-asse.de ).

 

Sonderprogramm „Agroforstförderung im Landkreis Wolfenbüttel“

Agroforstsysteme sind eine absolut großartige Möglichkeit, um unsere Agrarlandschaften zukunftsfähig zu gestalten, multifunktional zu nutzen und attraktiv zu halten. Und das Beste daran ist: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zu einem nachhaltigen Wassermanagement.

Mit unserem neu aufgestellten Agroforstförderprogramm setzen wir als Stiftung Zukunftsfonds Asse neue Maßstäbe! Wir fördern Ausgaben für die Flächenvorbereitung, Anpflanzungen und/oder Aussaaten von Gehölzen, Pflanz- und/oder Saatgut für die Gehölzstreifen zum Bodenschutz oder zur Erhöhung der Wasserspeicherkapazität, Gehölzschutz sowie Bewässerungssäcke oder Tropfschläuche für die notwendige Bewässerung, aber auch die Ausgaben für Beratungs- und Planungsleistungen sowie für eventuell erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse. Hinzu kommt die Förderung der fachgerechten Entwicklungspflege in den ersten drei Jahren. Diese ist für eine gute Entwicklung entscheidend.

Für die Förderperiode 2025-2027 können Betriebe im Landkreis Wolfenbüttel, deren landwirtschaftliche Fläche sich im Landkreis Wolfenbüttel befindet, eine Förderung von bis zu 60.000 € erhalten. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können für die ersten 2 ha Agroforststreifen übernommen werden. Für alle weiteren ha gibt es noch 70 % Förderung. Auch bei der Planung können 70 % der Kosten übernommen werden, sofern die Leistungen innerhalb von zwei Jahren nach Rechnungsstellung im geplanten Umfang durchgeführt werden. Andernfalls sind es immer noch 50 %. Die Förderung für Beratung und Planung ist dabei auf 15 % des maximalen Zuschusses, also 9.000 € pro Betrieb, begrenzt.

Nähere Infos sind zu finden:

 https://zukunftsfonds-asse.de/fileadmin/media/downloads/Zuwendungsgrundsaetze-Agroforstfoerderung_11-2024.pdf

Der Förderantrag ist bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse direkt anzufordern.

Senden Sie einfach eine E-Mail an:  info(at)zukunftsfonds-asse.de, um das Antragsformular zu erhalten.

Nähere Informationen zur Agroforstförderung der Stiftung Zukunftsfonds Asse erteilt Herr Volkers (Telefon: 05331-847880,

E-Mail: S.Volkers(at)zukunftsfonds-asse.de ).

 

Klimaschutz-Förderprogramme des Landkreises Wolfenbüttel

Das Referat 02 für Nachhaltigkeit und Klimaschutz des Landkreises Wolfenbüttel fördert auf Grundlage einer Zuwendung durch die Stiftung Zukunftsfonds Asse Maßnahmen zur Klimaanpassung an bestehenden Wohngebäuden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Programms „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten“ und umfasst zwei Förderschwerpunkte:

Gebäudehülle: z. B. Dämmung von Dach, Außenwänden und Kellerdecke, neue Fenster und Haustüren, fest verbauter Sonnenschutz

Klimaanpassung: z. B. Fassaden- und Dachbegrünung, Zisternen, Versickerungsanlagen

Nähere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf den Klimaschutz-Seiten des Landkreises.

 

Denkmalschutz-Förderprogramm von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel

Für den Zeitraum 2021 bis Ende 2024 stehen der Denkmalpflege von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel Fördermittel zur Verfügung, die sie in eigener Zuständigkeit vergeben können.

Die Mittel stammen zum überwiegenden Teil aus unserem „Förderprogramm für Baudenkmale“. Durch das Programm sollen hauptsächlich kleinere Maßnahmen in den Genuss von Förderungen kommen, die sonst nicht oder nur schwer möglich sind.

In den Zuwendungsgrundsätzen ist festgelegt, welche Maßnahmen Zuwendungen bekommen können und in welcher finanziellen Höhe. Fördermittel bei der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen sind. Vor Einreichung des Antrags sollte die zuständige untere Denkmalschutzbehörde kontaktiert werden.

Die Zuwendungsgrundsätze finden Sie hier:

Zuwendungsgrundsätze Denkmalförderung

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

 

Sonderprogramm „Spielmannszüge und Musikvereine stärken“

Ziel des Programms ist die bedarfsgerechte Förderung ehrenamtlich getragener Spielmannszüge und Musikvereine im Landkreis Wolfenbüttel.

Spielmannszüge und Musikvereine sind ein zentraler Bestandteil der kulturellen Infrastruktur im Landkreis Wolfenbüttel. Sie prägen Dorffeste, Gedenkveranstaltungen, Umzüge und Vereinsleben und leisten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung. Die Förderung von Spielmannszügen und Musikvereinen ist wichtig, weil sie im Landkreis Wolfenbüttel eine bedeutende Rolle in der Musik- und Heimattradition spielen. Sie bieten eine wertvolle musikalische Ausbildung und fördern Werte wie Zusammenhalt und Gemeinschaft. Spielmannszüge und Musikvereine sind nicht nur für ihre musikalische Darbietung bekannt, sondern auch für ihre Bedeutung in den Dorfgemeinschaften und als Ausdruck von Tradition und Kultur.

Gleichzeitig stehen viele Spielmannszüge und Musikvereine vor strukturellen Herausforderungen: steigende Kosten für Instrumente und Reparaturen, begrenzte Eigenmittel sowie die Notwendigkeit, ausreichend Instrumente für Ausbildung und Nachwuchsarbeit vorzuhalten. Ohne funktionsfähiges Instrumentarium ist die Fortführung der musikalischen Arbeit nicht möglich.

Hinsichtlich des Fördergegenstands und -umfangs wird auf die Zuwendungsgrundsätze verwiesen. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Anschaffung von neuen oder die Reparatur von vereinsinternen Instrumenten sowie die Anschaffung von Equipment aber auch Lehrmaterial.

 

Der Förderantrag ist bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse direkt anzufordern.

Senden Sie einfach eine E-Mail an:  info(at)zukunftsfonds-asse.de, um das Antragsformular zu erhalten.

 

Sonderprogramm zur Stärkung der Regionalentwicklung durch künstlerische Projekte im Landkreis Wolfenbüttel

Künstlerinnen und Künstler leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt, zur regionalen Identität und zur Attraktivität des Landkreises Wolfenbüttel. Insbesondere im ländlichen Raum sichern sie kulturelle Angebote vor Ort, schaffen Begegnungsräume und tragen zur kulturellen Bildung bei.

Gleichzeitig sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler häufig mit unsicheren Einkommenssituationen, begrenzten Absatz- und Präsentationsmöglichkeiten sowie eingeschränkter Förderzugänglichkeit konfrontiert. Diese strukturellen Bedingungen erschweren insbesondere im ländlichen Raum die kontinuierliche künstlerische Arbeit.

Die gezielte Förderung von künstlerischen Projekten durch den Assefonds ist ein wirksames Instrument zur Stärkung von Kultur und gesellschaftlichem Zusammenhalt im Landkreis Wolfenbüttel und muss als wichtiges Werkzeug im Rahmen der regionalen Landesentwicklung betrachtet werden.

Das Sonderprogramm 2026 stellt das Thema „Begegnung“ in den Mittelpunkt. Denn unsere Demokratie lebt davon, dass Menschen ins Gespräch kommen, unterschiedliche Perspektiven kennenlernen und gemeinsam Lösungen entwickeln. Kunst ermöglicht Begegnung, indem sie Menschen emotional erreicht, Perspektiven öffnet und Räume für Dialog und Beteiligung schafft – und leistet damit einen wichtigen Beitrag für eine lebendige Demokratie.

Hinsichtlich des Fördergegenstands und -umfangs wird auf die Zuwendungsgrundsätze verwiesen. Gefördert werden im Wesentlichen die Konzeptions- und Produktionskosten sowie Maßnahmen zur öffentlichen Präsentation künstlerischer Projekte bis max. 20.000,- Euro bei einer Projektlaufzeit von bis zu 24 Monaten. Projekte, die rein kommerzielle Absichten verfolgen, oder Veranstaltungen, die einem geschlossenem Personenkreis vorbehalten sind, sowie Kosten für allgemeine Verwaltungsaufgaben und Einrichtungsgegenstände die keinen Bezug zum Projektinhalt aufzeigen, sind nicht förderfähig.

Die ausführliche Ausschreibung finden Sie hier. Projektbeginn frühstens Januar 2027.

Nähere Informationen zur KünstlerInnenförderung der Stiftung Zukunftsfonds Asse erteilt Frau Gebhardt (Telefon: 05331-847881,

E-Mail: h.gebhardt(at)zukunftsfonds-asse.de ).

 

...und außerdem: Kostenlose mobile Bühne für Kultur-Events im Landkreis Wolfenbüttel 

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse stellt eine mobile Bühne mit Wetterschutz für Veranstaltungen im Landkreis Wolfenbüttel kostenfrei zur Verfügung. Ab April dieses Jahres und bis 2029 können gemeinnützig anerkannte Vereine, Einheits- und Samtgemeinden sowie die Stadt Wolfenbüttel und auch Kirchengemeinden das neue Angebot nutzen.

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse hat die Kosten für die Anschaffung des Bühnenanhängers übernommen, sodass keine Leihgebühren für die Vereine und Gemeinden anfallen. Lediglich der An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau müssen durch die Vereine finanziell getragen werden. Das alles übernimmt der Eventservice der Firma FLEWO aus Wolfenbüttel.  Die Kosten für diesen Service betragen 260 Euro pro Veranstaltung. Die Bühne kann direkt bei der Firma FLEWO gebucht werden unter dem Kurzlink https://bit.ly/3gUrmFC. Pro Veranstalter (Verein oder Kommune oder Kirchengemeinde) ist eine Ausleihe pro Jahr möglich, die Nutzungszeit ist begrenzt auf ein Wochenende bzw. maximal sechs Tage.

Bei der Bühne handelt es sich um einen Fahrzeuganhänger, der vor Ort zu einer Bühne mit einer Breite von 6,80 Metern, einer flexible Tiefe von 4,4 bis 6,30 Metern sowie einer Höhe von 4,60 Metern aufgebaut werden kann.

Was wir nicht oder nur eingeschränkt fördern...

Stellen Sie vor Einreichung Ihrer Projektanfrage sicher, dass Ihr Vorhaben auch wirklich gefördert werden kann. 

Einige Kriterien schließen eine Förderung nämlich aus.Dazu gehören unter anderem Pflichtaufgaben der Kommunen, beispielsweise Projekte aus den Bereichen Schule, Kindergarten und Feuerwehr sowie Druckkosten, direkte Wirtschaftsförderung und Bekleidung. Eingeschränkt unterstützt werden unter anderem Projekte aus dem Bereich Kirche, Veranstaltungen wie etwa Dorf-, Volks- und Vereinsfeste sowie Bauvorhaben rund um Dorfgemeinschaftshäuser.

Eine vollständige Übersicht von Vorhaben, die nicht oder nur eingeschränkt gefördert werden, haben wir hier zusammengestellt.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kreativität, Ihr Engagement  und Ihre Projektvorschläge!