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Zusage! Und nun?

So geht es nach der Bewilligung Ihres Antrags weiter...

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Informieren Sie sich, bevor Sie mit Ihrem Projekt starten!

Ihr Förderantrag wurde von der Stiftung Zukunftsfonds Asse bewilligt? Herzlichen Glückwunsch!
Dann können Sie jetzt mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die typischen Abläufe, die wir im Folgenden grob skizzieren. Das ist wichtig, damit Ihr Projekt auch tatsächlich im entsprechenden Umfang gefördert werden kann.

Start nach Vertragsabschluss

Wird eine Zuwendung bewilligt, erhält der Projektträger zunächst einen entsprechenden schriftlichen Zuwendungsvertrag. Darin sind Art, Höhe und gegebenenfalls weitere Zuwendungsbedingungen sowie Verpflichtungen des Projektträgers geregelt. Bitte lesen Sie sich den Vertrag und die allgemeinen Nebenbestimmungen gut durch, bevor Sie uns diesen unterschrieben zurücksenden. Auch im Falle einer Ablehnung wird diese schriftlich oder in elektronischer Form mitgeteilt.

Ganz wichtig: Erst nach Unterzeichnung des Zuwendungsvertrages durch die Stiftung und den Projektträger dürfen Sie mit der Realisierung des beantragten Projektes beginnen! Als Maßnahmebeginn ist bereits der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. 

Auszahlung der Fördergelder

Die Zuwendung wird grundsätzlich als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form der sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung, in geeigneten Fällen auch in Form einer Anteil- oder Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Zuwendungsfähig sind Personalkosten für projektbezogenes beschäftigtes Personal und Sachausgaben. Welche Rahmenbedingungen eine Förderung ausschließen, können Sie hier nachlesen.

Die Auszahlung der entsprechenden finanziellen Mittel erfolgt übrigens regelmäßig erst nach Abschluss des Projektes sowie nach Vorlage und Prüfung des sogenannten Verwendungsnachweises, wobei ein Verwendungsnachweis aus einem "Sachbericht" und einem "zahlenmäßigen Nachweis" besteht. Bitte beachten Sie das bei der Umsetzung des Projekts schon im Vorfeld. Sollte der Projektzeitraum länger als ein halbes Jahr laufen, kann die Zuwendung allerdings auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Wenn das für Ihr Projekt in Frage kommt, dann müssen Sie dies schon vor Abschluss des Zuwendungsvertrages – unter Beifügung eines Auszahlungsplanes – beantragen.

Alle Details dazu finden Sie im Download-Dokument „Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen.“ (Punkt 7.4.2. bis Punkt 7.4.4.). Hier finden Sie auch weitere Informationen, die den Zuwendungsvertrag betreffen, z.B. Berechtigung zum Rücktritt vom Zuwendungsvertrag (Punkt 7.5.1. bis Punkt 7.6).

Sie haben noch Fragen zu den Details von Vertragsabschluss, Auszahlung der Fördergelder und weiteren, rechtlichen Rahmenbedingungen? Das Team der Stiftung hilft Ihnen im Falle einer Bewilligung Ihres Förderantrags gerne weiter!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Spaß mit Ihrem Projekt und hoffen, dass Sie für die Menschen und die Region wertvolle Impulse setzen!